AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zu Stande. Der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld steht es frei, die Buchung des Kunden schriftlich zu bestätigen.
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld verpflichtet sich, den Kunden hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.
Vertragspartner sind die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld und der Kunde. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausdrücklich abbedungen, soweit der Kunde Unternehmer ist.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte oder eine gleichwertige Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zu zahlen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 3,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
Der Kunde kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung, Sonderreinigungen oder Minibarbefüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung
Die Wohnungen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in den Wohnungen untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung in Höhe von mindestens 200 EUR inkl. USt in Rechnung stellen.
Die Tierhaltung in den gemieteten Räumen ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld erlaubt.
§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreises für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Rückgabe der Wohnung hat in dem Zustand zu erfolgen, wie sie der Kunde vorgefunden hat. Der Kunde hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen bittet die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld den Kunden, bei Verlassen der Wohnung die Wohnungstüre abzuschließen.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Es gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:
Bei einer Stornierung werden 100% des Mietpreises berechnet.
Es können die Stornierungsbedingungen individuell vereinbart werden.
Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) an die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zu erfolgen.
Sofern zwischen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ausübt.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld in diesem Zeitraum ihrerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 2 zu zahlen.
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Wohnungen unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
• die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnungen den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zuzurechnen ist.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in der angemieteten Wohnung. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wohnung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde ist berechtigt, in den Wohnungen vorhandene Telefon, Telefax und Datenübertragungs-einrichtungen zu nutzen. Der Kunde hat die im Rahmen der Nutzung anfallenden Gebühren neben der vereinbarten Miete zu zahlen, soweit durch seine Nutzung über die von die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld vereinbarten Flatrate hinausgehende Gebühren entstehen. Die Benutzung von eigenen Mobiltelefonen ist selbstverständlich kostenfrei und erlaubt.
Dem Kunden ist es untersagt, illegales filesharing über den von die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Kunden entstehen.
Störungen an von der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Die Wohnungen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld sind mit mindestens einem Fernseher und einem Radio ausgestattet. Die Nutzung derselben ist nur gestattet sofern der Kunde diese zuvor bei der GEZ registriert.
§ 9 Zutritt der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist berechtigt, die gemietete Wohnung nach Absprache mit dem Kunden zur Vornahme von Reparaturen, zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld auch zum Betreten der Wohnung ohne Abstimmung mit dem Mieter berechtigt.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Bei Übergabe der Wohnung wird dem Kunden eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung der Wohnung nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Wohnung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§ 11 Haftung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld
Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfelds beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld beruhen. Einer Pflichtverletzung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld auftreten, wird die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Für eingebrachte Sachen haftet die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld dem Kunden höchstens bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro. Geld, Wertpapiere und andere Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 Euro im Safe, falls in der Wohnung vorhanden, verwahrt werden. Die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld anzeigt.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Alle Ansprüche gegen die Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Wohnungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2. ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Müller Residenz zur S-Bahn Karlsfeld.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.